Wasserzählermiete
Um Funktionstüchtigkeit und Messgenauigkeit sicherzustellen, müssen Wasserzähler alle 10 Jahre ausgewechselt werden. Die Preise für die Wasserzähler sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen, die Zählermiete jedoch blieb unverändert.
Deshalb wurden im Wassertarif Art. 10 die seit Jahren unverändert gebliebenen Zählermieten der heutigen Preissituation angepasst. Die jährliche Wasserzählermiete ist von der Grösse des Wasserzählers abhängig und beträgt ab dem Jahr 2012:
Grösse Wasserzähler Jährliche Miete bis 2011 Jährliche Miete ab 2012
20 mm => ¾" Fr. 25.- Fr. 27.-
25 mm => 1" Fr. 30.- Fr. 32.-
32 mm => 1 ¼“ Fr. 35.- Fr. 37.-
40 mm => 1 ½ " Fr. 50.- Fr. 55.-
50 mm => 2" Fr. 85.- Fr. 95.-
Grundgebühr
Im Wassertarif Art. 5 wurde die jährliche Grundgebühr des Wasserzählers Grösse 32 mm auf Fr. 216.- pro Jahr dem Nenndurchfluss von 6 m3/h angepasst (bisher Fr. 180.- pro Jahr mit 5 m3/h).

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