Die Organe des Gemeindeverbandes sind:
– die Verbandsgemeinden
– die Delegiertenversammlung
– der Verwaltungsrat
– der Geschäftsführer
– das Rechnungsprüfungsorgan
Delegiertenversammlung (politische Ebene)
Die Delegiertenversammlung bildet die Legislative. Sie besteht aus je einem Vertreter pro Verbandsgemeinde. Verbandsgemeinden mit über 500 Anschlüssen an das Versorgungsnetz der Vennersmühle-Wasserversorgung haben Anspruch auf einen zusätzlichen Vertreter.
Sie befindet unter anderem über die Aufnahme neuer Verbandsgemeinden, über das Organisations- und andere Reglemente, über die einmaligen Gebühren und Beiträge nach Wassertarif, über grössere Ausgaben sowie über Voranschlag und Jahresrechnung.
Verwaltungsrat (strategische Ebene)
Der Verwaltungsrat besteht mit dem Präsidenten aus 5 Mitgliedern. Er entscheidet in allen Geschäften, die nicht durch Vorschriften des übergeordneten Rechts oder nach diesem Organisationsreglement einem anderen Organ zugewiesen sind.
Geschäftsführer (operative Ebene)
Dem Geschäftsführer obliegt die Wahrnehmung der operativen Geschäfte im Rahmen der Beschlüsse und nach den Richtlinien des Verwaltungsrates und der Delegiertenversammlung.
Rechnungsprüfungsorgan
Das Gemeindegesetz und die Gemeindeverordnung umschreiben die Aufgaben des Rechnungsprüfungsorganes (Revisionsstelle).


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