Gebühren Vennersmühle-Wasserversorgung
Die Grundgebühr und die Zählermiete werden jeweils im Monat Januar für das laufende Kalenderjahr in Rechnung gestellt.
Die Zählerablesung zum Erfassen des Wasserverbrauches wird einmal pro Jahr im Monat Mai durchgeführt. Die Rechnungsstellung des Wasserverbrauches erfolgt anschliessend im Monat Juni.
Gemeindegebühren
Die Gemeindegebühren für Wasser, Abwasser und Kehricht gemäss den entsprechenden Reglementen der Gemeinden werden im Namen und auf Rechnung der auf der Vorderseite genannten Verbandsgemeinde in Rechnung gestellt.
Kontrolle der Rechnung
Sollte die Rechnung Unstimmigkeiten enthalten, so sind diese spätestens innert 10 Tagen der Vennersmühle-Wasserversorgung zu melden. Auskunft über die Gemeindegebühren erteilt die dafür zuständige Gemeindeverwaltung.
Handänderung/Verwaltungswechsel/Adressänderungen
Handänderungen oder Verwaltungswechsel einer Liegenschaft sowie Adressänderungen für die Rechnungsstellung sind der Vennersmühle-Wasserversorgung rechtzeitig, unter Angabe des Zeitpunkts des Wechsels und des Wasserzählerstandes zu melden.

Vennersmühle Wasserversorgung Gemeindeverband · Bernstrasse 102 · 3401 Burgdorf ·