Wassertarif/Gebühren

Die VWV verpflichtet sich zu einer effektiven und effizienten Aufgabenerfüllung. Stabile und tiefe Gebühren, Transparenz für Gebührenzahler, Öffentlichkeit und Kapitalgeber sowie ein nachhaltiger Werterhalt der Versorgungsanlagen sind dabei die Messkriterien für ein optimales und kundenorientiertes Versorgungsangebot.

Die im Wassertarif festgelegten Gebühren setzen sich zusammen aus:

 

Einmaligen Erschliessungsgebühren

  • Anschlussgebühren/Eintrittsgebühren
  • Löschgebühren

Wiederkehrende Benutzungsgebühren

  • Grundgebühren
  • Verbrauchsgebühren
  • Mietgebühren für Wasserzähler
  • Löschgebühren


Die Verbandsgemeinden erheben zur Finanzierung von Anlagen, Betrieb und Unterhalt der Ortsnetze und des Löschschutzes eigene Gebühren. Diese Gebühren sind in den Reglementen
der Verbandsgemeinden festgelegt und werden zusätzlich zu den Gebühren der VWV erhoben.

Wassertarif

Das bezogene Trinkwasser der VWV wird gemäss Wassertarif 2011 in Rechnung gestellt:
 

Jährliche Grundgebühr
Die Grundgebühr beträgt Fr. 36.– pro m3/h Nenndurchfluss (zulässige Dauerbelastung) des Wasserzählers.

 

Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr beträgt 60 Rp. pro Kubikmeter (m3) bezogenem Wasser. Nebst dem Wasserzins wird eine jährliche Mietgebühr für die Wasserzähler erhoben.
Diese richtet sich nach der Zählergrösse.

 

Wasserbezug ab Hydranten
Der Wasserbezug ab Hydranten kann ausnahmsweise zugelassen werden.
Jede Benützung ohne schriftliche Bewilligung ist strafbar. Details siehe Wasserbezug ab Hydrant.

 

Inkasso von Gemeindegebühren
Als weitere Dienstleistung übernimmt die Vennersmühle-Wasserversorgung für die meisten Verbandsgemeinden das Inkasso von Gemeindegebühren (Frischwasser, Abwasser, Kehricht) gemäss den entsprechenden Gemeindereglementen.